Autofahren ohne Schuhe

Barfuß mit dem Auto zu fahren ist nicht verboten, so lange die Fahrt privat ist. In jedem Fall ist aber das Fahren ohne Schuhe oder mit lockeren Sandalen sehr gefährlich, so ein Warnung des ADAC, denn der Fahrer könnte zum Beispiel vom Pedal abrutschen.

Kommt es jedoch durch das Barfußfahren zu einem Unfall, drohen dem Fahrer laut eines Urteils des Oberlandesgerichts Celle (Az.: 322 Ss 46/07) Geldbußen und strafrechtliche Folgen. Wer auf Dienstfahrten barfuß oder mit Sandalen unterwegs ist und deshalb gegen Unfallverhütungsvorschriften verstößt, riskiere ebenso ein Bußgeld – auch ohne dass es zu einem Unfall gekommen sein muss.

Zusammengefasst ist es nicht verboten, aber wenn es zu einem Unfall kommt, kann einem Mitschuld "angehängt" werden. Im Dienst sollte man das Barfusslaufen jedoch vermeiden…

Quelle: N-TV

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