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Pendlerpauschale rückwirkend für 2007 und 2008

Mittwoch, 10. Dezember 2008 | Autor:

Das Bundesverfassungsgericht hat die Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig erklärt. Die Richter in Karlsruhe entschieden, dass ein "Verstoß gegen das Gebot der Gleichbehandlung" vorliege, wodurch nun Millionen von Pendlern in Deutschland jetzt auf Nachzahlungen vom Finanzamt warten können. (Mehr dazu bei WELT-online)

Einen Konjunkturimpuls durch die vielen Rückzahlungen sieht Bundesfinanzminister Peer Steinbrück allerdings nicht: Das bereits beschlossene Konjunkturpaket in Höhe von 38 Milliarden Euro soll in den Jahren 2009 und 2010 trotzdem kommen. (Quelle FAZ)

Ich persönlich freue mich über dieses Weihnachtsgeschenk bzw. Weihnachtsgeld! Und ich denke, dass der private Konsum bestimmt ansteigen wird nach diesem Urteil! Am besten gleich mal hier die Minderung des zu versteuernden Einkommens ausrechnen:

Pendlerpauschale ausrechnen

Weg zur Arbeit :
(einfache Fahrt, in vollen km)

km
Arbeitstage:
Tage
KFZ benutzt?
ja
nein
Spamschutz:
Wie viel ist 7 + 3


Ohne Gewähr – (c) Pendlerrechner.de – Pendlerpauschale

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Umgerüstete Autos nicht CO2-Steuer befreit!

Freitag, 7. November 2008 | Autor:

Der vor Kurzem hier angepriesene 12-Tipps-Spiegel-Bericht hat leider aber auch eine schlechte Nachricht für alle umgerüsteten Fahrzeuge parat:

Gemäß den Angaben des Spiegel hat schon heute eine Umrüstung auf Gas "keinen Einfluss auf den Abgasschlüssel und damit auf die Zuteilung einer Feinstaubplakette"! Nur eine Werksumrüstung bei einem Neuwagen bringt eine andere Schlüsselnummer!

Kommt dann einmal die erwartete CO2-abhängige Besteuerung, dann werden die umgerüsteten Erdgas- und Autogasfahrzeuge wie einstmals vor dem Eingriff eingestuft. Zwar soll es für „extrem schadstoffarme Autos“ Freibeträge auf die Kfz-Steuer geben, wobei "extrem schadstoffarm" ein derart schwammiger Begriff ist, dass der Politik hier Tür und Tor geöffnet ist, die jetztige Regelung nicht zu ändern!

Quelle spiegel.de

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Begünstigung bis ins Jahr 2018

Montag, 25. September 2006 | Autor:

Der Bundestag hat einen gemeinsamen Begünstigungszeitraum für Flüssig- und Erdgas bis 2018 beschlossen!

Autogas (LPG) und Erdgas (CNG) als Kraftstoff werden durch verminderte Mineralölsteuer gefördert, was den hauptsächlichen Preisunterschied gegenüber Benzin, Diesel oder Super ausmacht. Berücksichtigt werden dabei beide Gasarten, doch bis vor kurzem Autogas nur bis ins Jahr 2009 aber Erdgas dagegen bis 2020!

Bei der Betankung von Kraftfahrzeugen mit Erdgas handelt es sich weitgehend um eine deutsche Insellösung, die sich europaweit kaum durchsetzen wird. Autogas hingegen ist weit verbreitet und bietet eine Menge Vorteile gegenüber CNG, wie z.B. das schnellwachsende Tankstellennetz (europaweit) oder die größere Reichweite schon mit kleinen Tanks (Reserveradmulde) um nur mal zwei Vorteile zu nennen.

So wurden Unterschriften gesammelt und diese in Berlin bei Gremien, Verbänden und Vereinigungen eingereicht. Am 07. Juli ist die Entscheidungen zuerst im Ausschuss dann im Plenum gefallen. Der Bundestag hat einen gemeinsamen Begünstigungszeitraum für Flüssig- und Erdgas bis 2018 beschlossen, d.h. dass beide Kraftstoffe nun bis da hin geringer besteuert werden!

Weitere Informationen finden Sie hier:

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